Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Überweisungen ist neben der Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes die Unterschrift des Schatzmeisters erforderlich.