| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und der Sozialsekretärin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. |