Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte über Grundvermögen sowie die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten bedürfen der Unterschriften des ersten Vorsitzenden und des Schatzmeisters.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.