| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Vorstand für Außendarstellung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |