VR 3290 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
PENSIONS- UND UNTERSTÜTZUNGSVEREIN FRITZ HIRSCH KG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 3290 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
1975-12-04
Abrufuhrzeit
23:55:14
Abrufdatum
2023-09-07
Letzte Eintragung
2006-10-17
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
1975-12-04
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-10-17
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1975-12-04
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter.
Beschlüsse des Vorstandes über die Gewährung fortlaufender Unterstützungen bedürfen der Zustimmung des Beirats. Verweigert der Beirat die Zustimmung, so muss der Vorstand erneut beschließen. Hierbei darf er sich über eine verweigerte Zustimmung des Beirats nur dann hinwegsetzen, wenn der neue Beschluss einstimmig gefasst wird. Ein gleiches gilt, wenn die Höhe der im Einzelfall vorzunehmenden Zuwendung einen Betrag von 300,--DM übersteigt.
Bei Anlage und Verwaltung des Vermögens ist der Beirat zu hören. Widerspricht der Beirat einer Verwaltungsmaßnahme, so ist ein entsprechender Beschluss des Vorstandes nur wirksam, wenn er einstimmig gefasst wird.
Status Rechtstraeger › Code
001