Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf gewählten Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, sowie maximal zwei kooptierten weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.