Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.