| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Manager und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei der Vorsitzende und der Generalsekretär bei der Vertretung stets mitwirken müssen. |