Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis: Betreiben einer Geschäftsstelle und Durchführung von Veranstaltungen, Besorgung der kaufmännischen Aufgaben des Vereins, juristisches Vorgehen bei Missbrauch der Vereinszeichen, Ausübung der Arbeitgeberfunktion für den Verein, insbesondere die Vornahme von Einstellungen oder Kündigungen.