| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden mit besonderem Geschäftsbereich,dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |