Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretnden Vorsitzenden, wobei eines dieser Vorstandsmitglieder zugleich Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.