Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Erklärungen, die zu einer finanziellen Verpflichtung des Vereins in Höhe von 500 € oder mehr führen, bedürfen der Vertretung durch beide Vorstandsmitglieder. Den Verein verpflichtende Erklärungen, deren Wert 10000 € übersteigen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines vorhergehenden Beschlusses des Rats.