Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall über 5.000,-- € oder in der Summe des laufenden Geschäftsjahres über 25.000,--€ ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.