Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2000,- € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.