Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Technikvorstand und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den ersten stellvertretenden Vorsitzenden allein, ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.