Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden.
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass jegliche Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2.000,- € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.