Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer. Im Verhinderungsfalle kann ein weiterer Vertreter des Vorstandes die Geschäfte wahrnehmen.