Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Redakteur, dem nationalen Repräsentanten für Deutschland, dem nationalen Repräsentanten für Österreich und dem nationalen Repräsentanten für die Schweiz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.