| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus einer Sprecherin (Vorsitzende) und einem Sprecher (Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Sprecherin oder den Sprecher allein. |