Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.