Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2000,00 EUR die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist.