Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsizende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.
Zahlungsanweisungen bis zu einer Höhe von 2000,00€ bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Zahlungsanweisungen bis zu einer Höhe von 5000,00€ erfordern einen Beschluss des Vorstands und Zahlungsanweisungen und finanzielle Verbindlichkeiten über 5000,00€ erfordern den Beschluss der Mitgliederversammlung.