Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem amtierenden Präsidenten (Vorsitzender), dem Seniorpräsidenten (erster stellvertretender Vorsitzender), dem designierten Präsidenten (zweiter stellvertretender Vorsitzender), dem Schatzmeister und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Wirkungskreis: Führung sämtlicher Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist nur gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertretungsberechtigt.