Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Für Rechtsgeschäfte, durch welche der Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000 Euro verpflichtet wird, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.