Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister und höchstens aus bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.