| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Meister vom Stuhl, dem zugeordneten Meister, dem ersten Aufseher, dem zweiten Aufseher und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für das Logenkonto erhält der Schatzmeister Einzelzeichnungsberechtigung. |