Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind allein vertretungsbefugt.