Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Fachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.