Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Pressereferenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Bundesvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.