Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Technikvorstand und dem Kulturvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro ist die Zustimmung aller Vostandsmitglieder erforderlich.