Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Ehrenvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.