Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem Vorsitzenden, ggf. dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist auch einzelvertretungsbefugt.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.