Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5000,- Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung hierzu ihre Zustimmung erteilt.