| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |