Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Materialwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.