Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschränkt, dass zu Beteitigungen an Gesellschaften , Mitgliedschaften in Organisationen und Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.