Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Generalsekretär/in, dem/der Vize Generalsekretär/in, dem/der
Sekretär/in für Öffentlichkeitsarbeit/ PR-Beauftragte(r), dem/der Vorsteher/in, dem/der Schirmherr/in, dem/der Vizeschirmherr/in, dem/der Finanzsekretär/in und dem/der Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den
Generalsekrtär oder den Sekretär für Öffentlichkeitsarbeit/ PR-Beauftragter oder den Finanzsekretär zusammen mit einem Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.