| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der kaufmännische Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |