Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis acht Personen, darunter einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.