Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Spielleiter und dem Jugendwart. Personalunion ist möglich. Der Vorstand muss jedoch mindestens aus drei Personen bestehen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.