Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer, die jeweils stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden und einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gemeinsam.