Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Vizepräsidenten und dem ersten Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.