Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Befreiung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglider von den Beschränkungen des § 181 BGB ist möglich, wenn diese für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgt.