Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister haben Alleinvertretungsbefugnis.