Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.