Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.