Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, darunter dem Vorsitzenden (Präsident), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer sowie weiteren Vorstandsmitgliedern als Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.