Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten je einzeln und durch den Kassenwart und Schriftführer gemeinsam.