| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten oder zwei Vorstandsmitglieder vvertreten den Verein gemeinsam. |