Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vize-Vorsitzenden/Schriftführer, dem Vize-Vorsitzenden/Schatzmeister und bis zu sechs weiteren Vize-Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 2.000,- Euro belasten, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Aufsichtsrats.